Der Beitrag beschäftigt sich kritisch mit der Frage der Saldierungsmöglichkeit von ausgelagerten Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern mit den Forderungen an Pensionskassen oder Versicherungen sowie mit deren „off-balance“-Behandlung.
Viele österreichische Unternehmen haben ihre Pensionsverpflichtungen an Pensionskassen ausgelagert. Oftmals handelt es sich dabei aber um keine rein beitragsorientierten (defined contribution) Modelle, sondern es wird im Zuge der Auslagerung vom Unternehmen eine Mindestperformance garantiert, die letztlich zu einer Nachschussverpflichtung des Unternehmens führen kann. Infolge der geringeren Performance der Kassen in den letzten beiden Jahren ergaben sich zum letzten Bilanzstichtag oft Nachschussverpflichtungen, die bilanziell als Rückstellung in den Bilanzen auszuweisen waren. In den Vorjahren häufigere und eventuell auch in Zukunft wieder vermehrt auftretende aktive Überschüsse wurden demgegenüber in der Praxis „off-balance“ behandelt. Anhand einer systematischen Darstellung von in der Praxis aufgetretenen Spezialfällen wird die Zulässigkeit der gewählten Vorgangsweise bezweifelt und handelsrechtlich richtig gestellt, wobei auch ein Vergleich mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt. Vom Sachverhalt ähnliche Auslagerungen von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen bieten keine so großen Ermessensspielräume wie Pensionszusagen; deren gesetzeskonforme Buchung ist allerdings für Vergleichszwecke wichtig, weshalb sie im Folgenden ebenfalls kurz erwähnt werden sollen.
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