Ab dem 1. 1. 2005 bedürfen CO2 -emittierende Anlagen einer behördlichen Genehmigung, der von diesen verursachte Schadstoffausstoß soll im Sinne des Kyoto-Protokolls drastisch reduziert werden. Die Mitgliedstaaten werden zum Zweck der Kontingentierung und Kontrolle CO2-Emissionszertifikate ausgeben.
In der Periode 1 (2005-2007) werden 95 %, in der Periode 2 (2008-2012) 90 % der CO2-Emissionszertifikate unentgeltlich an die Schadstoffemittenten ausgegeben. Der Beitrag befasst sich mit der Bilanzierung und Besteuerung dieser unentgeltlich zugeteilten Zertifikate.
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