Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Bilanzierung von Fremdwährungsforderungen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen in Drittstaatswährungen ist mit einer Reihe von handels- und steuerrechtlichen Problemen behaftet. Unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen werden diese Probleme einer Lösung zugeführt.

§ 193 Abs. 4 HGB normiert, dass der Jahresabschluss - demnach Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - in Euro aufzustellen ist, sodass sich spätestens bei der Bilanzaufstellung das Erfordernis der Umrechnung von Fremdwährungspositionen in der Buchhaltung ergibt. Nur für freiwillige Angaben in einem Anhang oder für Angaben in einem freiwillig erstellten Lagebericht ist es zulässig, eine Umrechnung in Euro zu unterlassen. Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personen des Handelsrechts ( § 221 Abs. 5 HGB) müssen die Grundlagen der Währungsumrechnung im Anhang angeben und erläutern ( § 237 Z. 2 HGB). Im HGB ist für die Umrechnung keine eigene Methode vorgesehen, sodass auf die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung ( § 201 Abs. 2 HGB) sowie die Generalnorm ( §§ 195 und 222 HGB) zurückzugreifen ist, zumal es sich um einen Bewertungsvorgang handelt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2002/33

20.04.2002
Heft 4/2002
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.