Der Beitrag beschäftigt sich mit den bilanzrechtlichen Folgen eines gemischt genutzten Vermögensgegenstandes.
Ein(e)
EinzelunternehmerPersonengesellschaftKapitalgesellschafterwirbt einen PKW, der zu 60 % / 40 % für unternehmerische Zwecke verwendet wird und zu 40 % / 60 % für private Zwecke des Einzelunternehmers bzw Gesellschafters der Personen- bzw Kapitalgesellschaft.
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