Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Bilanzierung von Großmutterzuschüssen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Die in der Praxis häufig anzutreffenden Großmutterzuschüsse im Kapitalgesellschaftskonzern sind mit einer Reihe handels-, ertrag- und gesellschaftsteuerlicher Fragen behaftet. Die in der Praxis drückendsten Probleme werden anhand der höchstgerichtlichen Judikatur einer Lösung zugeführt.

§ 229 Abs. 2 Z. 5 HGB normiert, dass der Betrag von sonstigen Zuzahlungen, die durch gesellschaftsrechtliche Verbindungen veranlasst sind, in einer Kapitalrücklage - und somit als Eigenkapital der Kapitalgesellschaft - auszuweisen ist. Nach den ErläutRV zum EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) sollen damit hingegen Zuzahlungen Dritter ohne wirtschaftliches Äquivalent und ohne gesellschaftsrechtlichen Hintergrund in Zukunft nicht mehr erfolgsneutral in eine Kapitalrücklage einstellbar sein, sondern erfolgswirksam - u.U. sogar als echter außerordentlicher Ertrag ( § 233 HGB) - zu vereinnahmen sein. Andererseits soll es nach der ausdrücklichen Meinung des Gesetzgebers zulässig sein, innerhalb des Konzernes Zuschüsse von Muttergesellschaften an Enkelgesellschaften (Großmutterzuschuss) oder Zuschüsse zwischen Schwestergesellschaften erfolgsneutral unter den nicht gebundenen Kapitalrücklagen als Eigenkapital auszuweisen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/26

20.03.2002
Heft 3/2002
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.