Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Bilanzierung von "hybriden Kapitalherabsetzungen"

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Die im AktG vorgesehenen Formen der Kapitalherabsetzung entsprechen nicht immer den praktischen Bedürfnissen. Der Beitrag klärt, unter welchen Voraussetzungen Mischformen der Kapitalherabsetzung gesellschaftsrechtlich erlaubt sind bzw. was die bilanziellen und steuerrechtlichen Folgen einer derartigen Maßnahme sind.

Unter einer hybriden Kapitalherabsetzung wird eine Mischform zwischen den klassischen Formen der Kapitalherabsetzung (ordentliche Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufruf und effektiver Auszahlung an die Aktionäre sowie vereinfachte Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufruf zur Aufsaugung eines Verlustes am Stammkapital ohne effektive Auszahlung an die Aktionäre1))) verstanden. Fraglich ist, ob es grundsätzlich zulässig ist, die beiden Kapitalherabsetzungsformen zu mischen, und zwar auch so, dass die Vorteile der beiden Typen (vereinfachte Kapitalherabsetzung = ertragswirksame Herabsetzung zur Kompensation eines Verlustes am Grundkapital, effektive Kapitalherabsetzung = Auszahlung an die Gesellschafter) miteinander kombiniert werden können.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/101

19.12.2003
Heft 12/2003
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.