Rechnungswesen

Bilanzierung von Nachschüssen

Petra Apfelthaler / Andreas Damböck

Im vorliegenden Beitrag werden bilanzielle Konsequenzen betreffend die Gewährung und Rückzahlung von Nachschüssen bei einer GmbH und deren bilanzierenden Gesellschaftern behandelt.

Gem. § 72 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) beschließen können. Die Nachschussverpflichtung der Gesellschafter entsteht somit erst als Folge eines eigenen Gesellschafterbeschlusses1), wobei nach h.L. die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit - sofern im Statut nicht ein höheres Quorum vorgesehen ist - entscheidet2).

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/76

20.08.2000
Heft 8/2000
Autor/in
Andreas Damböck

WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.