Immer häufiger werden die Bezüge von Vorständen oder Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften neben einem Fixum mit erfolgsabhängigen Teilen ausgestattet. Durch die Verknüpfung der eigenen Entlohnung mit dem Wohl der Gesellschaft soll die Geschäftsleitung animiert werden, ganz im Sinne der Unternehmensziele vorzugehen. Anhand der Rechtsprechung und des Schrifttums werden die wichtigsten bilanzsteuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Erfolgsbeteiligungen der Geschäftsleitung (= Tantiemen) bearbeitet und einer Lösung zugeführt.
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