Gesellschafts- und Steuerrecht

Bilanzierung von Umgründungen im Übergang zum RÄG 2014

WP StB Dr. Eugen Strimitzer

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und den Übergangsbestimmungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) ist zu untersuchen, wie sich diese Vorschriften auf Umgründungen im Schnittpunkt des Übergangs zum RÄG 2014 auswirken.

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 (BGBl I 2015/22) stellt die umfassendste Änderung der österreichischen Rechnungslegungsvorschriften des UGB seit dem EU-GesRÄG aus dem Jahr 1996 dar.1 Das RÄG 2014 setzt die Vorgaben der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU vom 26. 6. 2013, ABl L 182 vom 29. 6. 2013) in nationales Recht um. Die novellierten Bestimmungen der §§ 189 ff UGB traten mit 20. 7. 2015 in Kraft und sind, soweit nichts Abweichendes angeordnet wird, erstmalig für Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen (§ 906 Abs 28 UGB). Die Bestimmungen des § 906 Abs 32 ff UGB enthalten in Ergänzung der Inkrafttretensvorschriften Aufschub- bzw Verteilungsmöglichkeiten im Bereich der Zuschreibungen sowie der Bildung latenter Steuern. Es stellt sich die Frage, wie diese Übergangsbestimmungen bei der Bilanzierung von Umgründungen im UGB-Einzelabschluss zu berücksichtigen sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/50

12.08.2016
Heft 7-8/2016
Autor/in
Eugen Strimitzer

Mag. Dr. Eugen Strimitzer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner der KPMG Austria Alpen-Treuhand Gruppe (www.kpmg.at). Er ist Mitglied der Fachsenate für Unternehmensrecht und Revision sowie Steuerrecht der KWT und schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerrecht und M&A sowie PE/VC tätig.