Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen bei Vorliegen einer Unterauslastung einer Maschine eine Änderung der planmäßigen Abschreibung bzw eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist.
Ein Unternehmen fertigt auf seinen Maschinen Bestandteile von Kraftfahrzeugen. Aufgrund der Absatzrückgänge im Kfz-Handel werden auch weniger Kfz hergestellt, sodass die Maschine nicht voll ausgelastet ist. Fraglich ist, welche bilanzrechtlichen Auswirkungen sich aus der mangelnden Auslastung der Maschine ergeben können.
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