Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Auslegung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA-BRD

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Erlass des BMF vom 30. 4. 2019,

BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV Nr 68/2019

Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. 8. 2000

Dieser Erlass gibt den Inhalt einer Konsultationsvereinbarung wieder, die zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 des DBA Deutschland abgeschlossen wurde. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise der Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 des DBA Deutschland. Sie legt die abgestimmte Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung im Allgemeinen sowie in bestimmten Sonderfällen dar (wie Heimarbeit, Teilzeit, mehrere Arbeitgeber, unterjähriger Zuzug/Wegzug, Berufskraftfahrer, Ärzte) sowie die Rechtsfolgen der Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung. Die Konsultationsvereinbarung gibt lediglich das gemeinsame Verständnis der Abkommenspartner wider. Über die gesetzliche Bestimmung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

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Artikel-Nr.
ARD 6652/20/2019

06.06.2019
Heft 6652/2019