Das BMF hat seine Info vom 13. 3. 2020, GZ 2020-0.178.784, ARD 6691/16/2020, um weitere Aussagen ergänzt:
Bei Ansuchen um Zahlungserleichterungen hat das Finanzamt bei Vorliegen einer konkreten Betroffenheit eine Stundung bzw Ratenzahlung bis (längstens) 30. 9. 2020 zu gewähren. Die Frist für die Einreichung der Jahres-Abgabenerklärungen für 2019 gemäß § 134 Abs 1 BAO wird allgemein bis 31. 8. 2020 erstreckt.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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