Die steuerliche Behandlung der Errichtung und Überlassung von Wohngebäuden durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter ist nach wie vor ein praxisrelevantes Thema. Trotz der primären umsatzsteuerlichen Motivation der gewählten Gestaltungen wurde das Thema auch ertragsteuerlich intensiv diskutiert und war bereits Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren. Das BMF hat die jüngere Rsp des VwGH zum Anlass genommen, seine bisherigen Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung solcher Gestaltungen im Rahmen einer BMF-Info1 zu überarbeiten, und versucht, dabei so weit wie möglich auch die Brücke zur umsatzsteuerlichen Sichtweise zu schlagen.
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