DBA China: Art 7, Art 12
EAS-Auskunft des BMF vom 18. 1. 2018, BMF-010221/0014-IV/8/2018; EAS 3397
Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-
how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden Entgelts zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um ein Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten oder für die Veräußerung des Lizenzrechts handelt. Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl VwGH 24. 11. 1987, 87/14/0001, ARD 3947/4j/88) sind dazu folgende Überlegungen maßgeblich:
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