Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

DBA-Deutschland: Art 10

EAS-Auskunft des BMF vom 8. 6. 2018, BMF-010221/0105-IV/8/2018; EAS 3406

EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonflikts bei einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15 % der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6606/22/2018

12.07.2018
Heft 6606/2018