DBA-SK: Art 15, Art 18
EAS-Auskunft des BMF vom 3. 8. 2018, BMF-010221/0137-IV/8/2018; EAS 3400
Solange nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Slowakei auf Pensionsabfindungen vor Erreichung des Pensionsalters Art 18 OECD-MA anwendet, darf von der Steuererhebung in Österreich nicht Abstand genommen werden. Bei fehlender Dokumentation über die steuerliche Erfassung in der Slowakei wird der österreichische Arbeitgeber (die österreichische Pensionskasse) daher den Lohnsteuerabzug vorzunehmen haben.
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