Mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, BGBl I 2016/121, wurde die Kronzeugenregelung mit Wirkung vom 1. 1. 2017 grundlegend überarbeitet und um weitere 5 Jahre verlängert (bis 31. 12. 2021).
Aus diesem Anlass wurden nun vom BMJ in einem "Handbuch" die Kriterien für die Auslegung der Voraussetzungen näher definiert, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anwendung der Kronzeugenregelung zu erreichen. Gerichtet ist das Handbuch ua auch an potenzielle Kronzeugen und ihre Verteidigung. Es stellt jedoch kein abgeschlossenes Dokument dar, sondern soll anhand von praktischen Erfahrungen laufend ergänzt werden.
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