Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Kreditschutz

Bollenberger, Anmerkungen zum Kontrahierungszwang für Basiskonten, VbR 2016/91, 132

Bearbeiter: Werner Leber

Gem § 23 Abs 1 VerbraucherzahlungskontoG (VZKG) BGBl I 2016/35 hat grundsätzlich jeder Verbraucher das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Der Autor beleuchtet die Fälle, in denen Kreditinstitute den Antrag auf ein solches Basiskonto ablehnen dürfen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/236

09.11.2016
Heft 5/2016