Bilanzrecht quo vadis?

Braucht Österreich die neue "Bilanzpolizei"?

Mag. Juliane Schlager-Haider, LL.B.

Eine Beurteilung der Notwendigkeit eines Enforcement-Verfahrens unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

Johannes Kepler Universität Linz

Die Notwendigkeit eines Enforcement-Verfahrens kann zum einen daran gemessen werden, ob es positiv auf die Qualität der Jahresabschlüsse wirkt. Zum anderen kann analysiert werden, ob die aufgedeckten Fehler wesentlich sind. Im Folgenden soll anhand einer Analyse der von der DPR veröffentlichten Fehlerbekanntmachungen erhoben werden, ob eine Enforcement-Behörde nach dem in Deutschland und Österreich gewählten Modell zur Aufdeckung wesentlicher Fehler in bereits geprüften Jahresabschlüssen beiträgt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/78

25.10.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Juliane Schlager-Haider

Mag. Juliane Schlager-Haider, LL.B., arbeitet als Universitätsassistentin an der Johannes-Kepler-Universität Linz und ist nebenbei bei EY Linz beschäftigt.

Publikationen:

„Zuschüsse / Rückstellungen“ in Rohatschek (Hrsg), Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen (2013); „Anforderungen an die Steuerplanung durch IAS 12 – Ein Vergleich mit § 198 Abs 9 und 10 UGB“ in Denk/Feldbauer-Durstmüller (Hrsg), Internationale Rechnungslegung und internationales Controlling, S 451–471 (2012) (gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek); diverse Beiträge in Fachzeitschriften.