Der Beitrag behandelt allgemeine Fragen der Rechnungslegung in fremder Währung und geht insbesondere der Frage nach, welche praktischen Themen zu lösen sind, wenn ein Staat es gestattet, Jahresabschlüsse in einer fremden Währung aufzustellen.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Unternehmen, die im Ausland operieren oder deren Haupttätigkeit überwiegend im Ausland ausgeübt wird, besteht immer mehr Bedarf, Fremdwährungstransaktionen in die Buchführungs- und Rechnungslegungswährung umzurechnen. Die Umrechnung dieser Transaktionen führt unter Umständen zu nicht unerheblichen Umrechnungsdifferenzen, die ggf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens verzerren könnten. Einige europäische Länder erkannten daher die Notwendigkeit, diesbezügliche Adaptierungen der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungslegungswährung vorzunehmen.1 Der folgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Buchführung und Rechnungslegung in der funktionalen Währung (functional currency) nach IAS 21, stellt anschließend die geltende Rechtslage in Österreich, Deutschland und der Schweiz dar und zeigt zu lösende Fragestellungen aus Sicht des Rechnungslegungsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts auf.
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