Rechnungswesen

Buchführung und Rechnungslegung in der funktionalen Währung

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler / Elisabeth Höltschl, MSc.

Der Beitrag behandelt allgemeine Fragen der Rechnungslegung in fremder Währung und geht insbesondere der Frage nach, welche praktischen Themen zu lösen sind, wenn ein Staat es gestattet, Jahresabschlüsse in einer fremden Währung aufzustellen.

Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Unternehmen, die im Ausland operieren oder deren Haupttätigkeit überwiegend im Ausland ausgeübt wird, besteht immer mehr Bedarf, Fremdwährungstransaktionen in die Buchführungs- und Rechnungslegungswährung umzurechnen. Die Umrechnung dieser Transaktionen führt unter Umständen zu nicht unerheblichen Umrechnungsdifferenzen, die ggf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens verzerren könnten. Einige europäische Länder erkannten daher die Notwendigkeit, diesbezügliche Adaptierungen der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungslegungswährung vorzunehmen.1 Der folgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Buchführung und Rechnungslegung in der funktionalen Währung (functional currency) nach IAS 21, stellt anschließend die geltende Rechtslage in Österreich, Deutschland und der Schweiz dar und zeigt zu lösende Fragestellungen aus Sicht des Rechnungslegungsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts auf.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/57

12.08.2016
Heft 7-8/2016
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Elisabeth Höltschl

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.