Das Budgetbegleitgesetz 2017-2018, BGBl I 2018/30, sieht insgesamt Änderungen in 29 Gesetzen vor. Im Bereich Soziales sind - grds mit 1. 1. 2019 - ua Anpassungen iZm der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung, Erleichterungen bei den Meldefristen für SV-Anmeldungen freier DN und eine Sistierung der Erhöhung des Nachtschwerarbeiter-Beitrags um ein Jahr vorgesehen. Außerdem werden den Behörden Ermessensspielräume bei den Säumniszuschlägen eingeräumt und Höchstgrenzen im Fall der Säumnis festgelegt; aufgrund der erwarteten Anfangsschwierigkeiten bei der Umstellung auf die mBGM wurde überdies normiert, dass für Meldeverstöße gem § 114 Abs 1 Z 2 bis Z 6 ASVG im Zeitraum 1. 1. 2019 bis 31. 8. 2019 keine Säumniszuschläge vorgeschrieben werden (nicht sanktionsfrei sind Meldeverstöße in Bezug auf Anmeldungen).
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