Nachdem sich die Autoren mit Klimahaftungsklagen aus Sicht der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts befasst haben (siehe Zak 2017/485, 287), gehen sie nun rechtsvergleichend auf materiell-rechtliche Probleme ein. Ihrer Auffassung nach sind Klimahaftungsklagen zum Scheitern verurteilt, weil die Haftungsvoraussetzungen der Sorgfaltswidrigkeit und der Kausalität nicht vorliegen. Ein Kausalitätsbeweis nach der conditio sine qua non-Formel lasse sich nicht führen. Unter Ausnahmen von dieser Formel würden Klimaschäden nicht fallen.
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