Datenschutz & E-Government Judikatur / BVwG / Datenschutzrecht

BVwG: Datenschutz kann als höchstpersönliches Recht nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden

Bearbeiter: Alexander Flendrovsky

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/12

19.02.2018
Heft 1/2018