Die COVID-19-Pandemie stellt Personalverrechner und HR-Verantwortliche derzeit vor enorme Herausforderungen. Während zu Beginn der Krise vorrangig war, (I) die Kurzarbeit zu beantragen und (II) zu klären, wann und in welcher Höhe das Entgelt fortzu-
zahlen ist (Quarantäne!), rückt nun die korrekte Lohnabrechnung aller Monate ab Beginn der Krise (somit ab März 2020) in den Fokus.
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