Aufgrund der Corona-Krise wurden im Einfuhr- und Ausfuhrrecht verschiedene Maßnahmen gesetzt. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Zoll- und EUSt-Befreiung für medizinische Ausrüstung aus Drittländern sowie eine Ausfuhrkontrolle für medizinische/persönliche Schutzausrüstung (PSA). Zusätzlich enthält das Informationsblatt des BMF vom 27. 3. 2020 zahlreiche zollrechtliche Anpassungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuell vorgesehene Maßnahmen.
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