Eine Arbeitnehmerin mit Anspruch bspw auf eine von Jahresumsatzzielen abhängige Leistungsprämie ist durch ein Beschäftigungsverbot nach MSchG daran gehindert, während eines Teiles des (Kalender- oder Geschäfts-)Jahres zu arbeiten.
Diese Situation wirft in der Praxis regelmäßig die folgenden Fragen auf:
Ist bei der Ermittlung der Zielerreichung die Zeit des Beschäftigungsverbotes zu berücksichtigen oder "auszublenden"?Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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