Der vorliegende Beitrag knüpft an die Ausführungen vonFröhlichin RWZ 8/1999 zur Darstellung von Zu- und Verkäufen von Tochterunternehmen in einer Konzerngeldflussrechnung an. Insbesondere wird gezeigt, wie bei derivativer Ableitung der Geldflussrechnung aus dem Konzernabschluss rechentechnisch vorgegangen werden kann.
In RWZ 8/1999 widmet sich FRÖHLICH den Besonderheiten der Geldflussrechnung im Konzern1). Er geht darin u.a. auf die sachgerechte Abbildung des Erwerbs und Verkaufs von Tochterunternehmen in diesem Rechenwerk ein. FRÖHLICH streicht dabei klar heraus, dass die von der Konzernbilanz her vertraute Einzelerwerbsfiktion - im Falle von Abgängen kann man sinngemäß entsprechend von Einzelveräußerungsfiktion sprechen - nicht auf die Geldflussrechnung angewendet werden kann2). Bei Zugrundelegung dieser Fiktionen würde der Zu- bzw. Abgang eines Tochterunternehmens letztlich als eine Reihe fiktiver Umsatz-, Beschaffungs-, Investitions- bzw. Desinvestitions- und Finanzierungsvorgänge gezeigt. Dieses Abstellen auf Fiktionen steht allerdings in einem elementaren Widerspruch zu einem der Grundprinzipien einer Geldflussrechnung, wonach Inhalte und Ergebnisse einer derartigen Rechnung gerade eben nicht auf Fiktionen, sondern ausschließlich auf empirisch beobachtbaren Sachverhalten in Gestalt von Zahlungen beruhen sollten. Zahlungen werden aber bei Erwerb bzw. Verkauf eines Tochterunternehmens realiter nicht für einzelne Vermögensgegenstände geleistet, sondern für Rechtstitel in Form von Anteilscheinen u.Ä.3). Für die Darstellung in der Konzerngeldflussrechnung kommt daher nur die Abbildung als einheitlicher Investitions- bzw. Desinvestitionsvorgang im Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit in Betracht. Zwar wird dabei „die Kompatibilität von Konzern-Cashflow-Statement und Konzernabschluss gestört, was im Hinblick auf das eigenständige Ziel des Cashflow-Statements im Sinne der Darstellung der Finanzlage aber als unproblematisch erscheint“4).
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