Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) wurde am 6. Juli 2005 vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Es wird am 1. September 2005 in Kraft treten.
1. Vorbemerkung
Ein vom Gesetzgeber oder nationalen Standardsetter vorgegebenes Qualitätssicherungssystem für Prüfungsbetriebe, welches auch eine Form der externen Kontrolle umfasst, ist seit vielen Jahren in den meisten Industriestaaten state of the art. In einer Empfehlung der EU-Kommission vom 15. November 20001) wurde den Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Einrichtung eines für alle Prüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtenden Qualitätssicherungssystems auferlegt. In der Empfehlung wurden die Mindestanforderungen dargelegt, wobei den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Mindestanforderungen diverse Wahlrechte offen blieben. Eine entsprechende Verpflichtung wird sich auch aus der 8. EU-Richtlinie2) ergeben, die sich allerdings noch im Entwurfsstadium befindet.
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