Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades von Unternehmen stellt sich im Rahmen der Bilanzierung regelmäßig die Frage, welche immateriellen Vermögensgegenstände unter das Aktivierungsverbot des § 197 Abs 2 UGB fallen und bei welchen immateriellen Vermögensgegengeständen hingegen eine Aktivierungspflicht besteht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen. Des Weiteren wird auch ein Blick auf die diesbezüglichen ertragsteuerlichen Regelungen sowie auf die internationale Rechnungslegung geworfen.
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