Themen-Special

Das Ausfallsentgelt richtig berechnen ➜ der "Entscheidungsbaum"

Tina Dangl

Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Arbeitnehmer bei berechtigten Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertag, Pflegefreistellung oder sonstigen Dienstverhinderungen jenes Entgelt erhalten muss, das er erhalten hätte, hätte er an diesem Tag gearbeitet (dh wäre der Arbeitstag nicht ausgefallen). Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich ua in § 8 AngG, § 3 EFZG, § 6 UrlG, § 9 ARG.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/29

25.04.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.