Aktuelles

Das BFG zu den Anwendungsvoraussetzungen des Zusammenschlusses

Mag. Paul Rzepa / Mag. Alexandra Wild

In der Entscheidung vom 28. 5. 2015, RV/5100045/2012, hatte das Bundesfinanzgericht über mehrere mögliche Probleme betreffend die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG und die Möglichkeit zur Buchwertfortführung im Rahmen von Zusammenschlüssen zu entscheiden.

Die natürlichen Personen W und C schlossen sich im Jahr 2010 zu einer Kommanditgesellschaft zusammen. Dabei übertrug W seinen Physiotherapiebetrieb auf die neu zu gründende KG, während C eine Bareinlage leistete. Das Beteiligungsverhältnis am Gewinn/Verlust bzw Vermögen wurde im Gesellschaftsvertrag entsprechend dem Verkehrswertverhältnis der Einlagen festgelegt; danach entfielen auf W 60 % und auf C 40 %.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/66

29.09.2015
Heft 9/2015
Autor/in
Paul Rzepa
Mag. Paul Rzepa ist seit Februar 2017 Mitarbeiter im Büro des Bundesministers für Finanzen und zuständig für EU & Internationale Steuerangelegenheiten. Davor war er Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien und Referent in der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik in der für materielles Steuerrecht zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Finanzen.
Alexandra Wild

Dr. Alexandra Wild-Simhofer ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und Lektorin an mehreren Universitäten und Bildungseinrichtungen. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien. Weiters ist sie als Fachautorin und -vortragende insb im Bereich des Konzern- und Umgründungssteuerrechts sowie der Kapitalvermögensbesteuerung tätig.