Gesellschafts- und Steuerrecht

Das BFG zur Abspaltung betriebszugehöriger Kapitalanteile unter Zurückbehaltung der Fremdfinanzierungsverbindlichkeit

Mag. Paul Rzepa / Mag. Alexandra Wild

Das BFG hatte in seiner Entscheidung vom 21. 12. 2015, RV/7102158/2010, die Zurückbehaltung einer Anschaffungsverbindlichkeit für betriebszugehörige Kapitalanteile im Zuge einer Teilbetriebsabspaltung zu beurteilen. Im Rahmen dieses Beitrags werden die Argumente des BFG dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.

Eine österreichische Kapitalgesellschaft (M) spaltete 2011 einen österreichischen Teilbetrieb in eine zuvor neu gegründete Tochtergesellschaft (T GmbH) rückwirkend zum 31. 12. 2010 ab. Das Betriebsvermögen des übertragenen Teilbetriebes umfasste unter anderem eine weniger als sieben Jahre vor der Umgründung im Konzern fremdfinanziert erworbene 100%ige Beteiligung an einer italienischen Tochtergesellschaft (I S.r.l.). Die mit den Anschaffungsverbindlichkeiten der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Zinsen waren aufgrund der Konzernschranke des § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF vor AbgÄG 2014 bis zur Abspaltung steuerlich nicht abzugsfähig. Im Zuge der Abspaltung sollte die zur Beteiligung gehörende Anschaffungsverbindlichkeit bei der übertragenden M zurückbehalten werden. Seitens der M wurden die sich aus der zurückbehaltenen Verbindlichkeit ergebenden Fremdfinanzierungszinsen in der Körperschaftsteuererklärung 2011 steuerlich gewinnmindernd mit dem Hinweis, dass die bisher bestehende Konzernschranke des § 11 Abs 1 Z 4 KStG nicht mehr greife, geltend gemacht. Daraufhin verweigerte das Finanzamt den Zinsabzug, mit der Begründung, dass die Anschaffungsverbindlichkeit dem abgespaltenen Teilbetrieb zuzuordnen sei. Da keine gesonderte Abspaltung der Beteiligung stattgefunden habe, teile die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehende Anschaffungsverbindlichkeit gem § 33 Abs 5 iVm § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG das Schicksal der Beteiligung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/43

29.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Paul Rzepa
Mag. Paul Rzepa ist seit Februar 2017 Mitarbeiter im Büro des Bundesministers für Finanzen und zuständig für EU & Internationale Steuerangelegenheiten. Davor war er Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien und Referent in der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik in der für materielles Steuerrecht zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Finanzen.
Alexandra Wild

Dr. Alexandra Wild-Simhofer ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und Lektorin an mehreren Universitäten und Bildungseinrichtungen. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien. Weiters ist sie als Fachautorin und -vortragende insb im Bereich des Konzern- und Umgründungssteuerrechts sowie der Kapitalvermögensbesteuerung tätig.