Gesellschafts- und Steuerrecht

Das Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen

MMag. Dr. Markus Fellner

(Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG)

Nationalrat und Bundesrat haben mit dem Bundesgesetz vom 18. 8. 2009 zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (kurz Unternehmensliquidationssicherungsgesetz - ULSG) ein staatliches Garantievolumen iHv 10 Mrd € aus dem Bankenhilfspaket zur Stärkung der Liquidität von Nicht-Finanzunternehmen umgewidmet. Der Gesetzgeber folgt damit einer auf der Hand liegenden gesamteuropäischen Entwicklung, Anreize für Kreditinstitute zu schaffen, Kredite wieder verstärkt an Unternehmen zu vergeben und bestehende Kredite zu verlängern.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/24

27.04.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Markus Fellner

MMag. Dr. Markus Fellner ist Partner von Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH und Leiter der Praxisbereiche Corporate/M&A, Bankrecht und Finanzierungen und Restrukturierungen. Als Vortragender ist er an verschiedenen Bildungsinstituten tätig und Autor einschlägiger Fachpublikationen in den Bereichen Banking & Finance, Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen und Insolvenz.