(Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG)
Nationalrat und Bundesrat haben mit dem Bundesgesetz vom 18. 8. 2009 zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (kurz Unternehmensliquidationssicherungsgesetz - ULSG) ein staatliches Garantievolumen iHv 10 Mrd € aus dem Bankenhilfspaket zur Stärkung der Liquidität von Nicht-Finanzunternehmen umgewidmet. Der Gesetzgeber folgt damit einer auf der Hand liegenden gesamteuropäischen Entwicklung, Anreize für Kreditinstitute zu schaffen, Kredite wieder verstärkt an Unternehmen zu vergeben und bestehende Kredite zu verlängern.
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