Gesellschafts- und Steuerrecht

Das EU-Meldepflichtgesetz im Überblick

Pia Spanblöchl, LL.M. (WU)

Das EU-Meldepflichtgesetz ist die österreichische Umsetzung der DAC 6 und legt eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie deren EU-weiten automatischen Informationsaustausch fest. Die Pflicht zur Meldung obliegt primär dem Berater. Ist kein Berater vorhanden oder unterliegt dieser einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, geht die Meldepflicht auf den relevanten Steuerpflichtigen über. Das EU-Meldepflichtgesetz soll mit 1. 7. 2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das neue Gesetzesvorhaben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/68

31.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in
Pia Spanblöchl

Pia Spanblöchl, LL.M. (WU), LL.B. (WU), ist Consultant bei TPA Steuerberatung GmbH mit den Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht und DAC 6. Zuvor war sie Mitarbeiterin der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen und mitverantwortlich für die legistische und organisatorische Umsetzung der DAC 6 (EU-Meldepflichtgesetz).