Das EU-Meldepflichtgesetz ist die österreichische Umsetzung der DAC 6 und legt eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie deren EU-weiten automatischen Informationsaustausch fest. Die Pflicht zur Meldung obliegt primär dem Berater. Ist kein Berater vorhanden oder unterliegt dieser einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, geht die Meldepflicht auf den relevanten Steuerpflichtigen über. Das EU-Meldepflichtgesetz soll mit 1. 7. 2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das neue Gesetzesvorhaben.
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