Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 setzt die im Entschließungsantrag des Nationalrates vorgesehenen Maßnahmen um. Mit Verbesserungen der Corporate Governance und der Qualität der Abschlussprüfung soll ein internationaler Standard erreicht werden.
Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 wurde vom Bundesministerium für Justiz zur Begutachtung versandt. Dieser Entwurf soll nach den Erläuternden Bemerkungen im Wesentlichen die im Entschließungsantrag des Nationalrates vom 29. 1. 2004 geforderten Maßnahmen umsetzen. Zugleich sollen die Bestimmungen an den international üblichen Standard und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in der EU angepasst werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.