Der Artikel behandelt die Verpflichtung des Stiftungsvorstands zur Einrichtung eines der Privatstiftung angemessenen internen Kontrollsystems (IKS) und die Pflichten des Stiftungsprüfers, welche sich aus der Organstellung ergeben und sich nicht nur auf rechnungslegungsbezogene Kontrollen, sondern auf das gesamte IKS beziehen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.