Das Regierungsprogramm sieht im Kapitel "Arbeitsrecht" vor, dass strengere Maßnahmen betreffend die behördliche Lohnkontrolle und mehr Schutz vor Lohn- und Sozialdumping getroffen werden sollen sowie die Bürokratie reduziert werden soll. Mit dem vorgelegten Ministerialentwurf vom 23. 7. 2014, 52/ME NR 25. GP sollen diese Ziele erreicht werden.
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