Aktuelles

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) und seine Auswirkungen

Gastbeitrag: Erand Karagjozi, LL.B. (WU)

Welche Unternehmen jetzt handeln müssen, Übergangsfristen und wie Sie Befreiungen nutzen können

Mit der Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfs zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 13. 1. 2025 setzt Österreich die am 5. 1. 2024 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht um. Die CSRD bringt eine erhebliche Erweiterung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen im Vergleich zur bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) mit sich. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend. Dieser Beitrag beleuchtet den Anwendungsbereich des NaBeG, zeigt auf, welche Unternehmen und (Teil-)Konzerne ab wann berichtspflichtig sind, und erklärt, welche Übergangsfrist sowie Befreiungsmöglichkeiten bestehen.

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Artikel-Nr.
RWP 2025/1

21.02.2025
Heft 1/2025
Autor/in
Erand Karagjozi

Erand Karagjozi, LL.B. (WU) ist als Steuerberater im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen neben der Jahresabschlusserstellung nach UGB/IFRS die steuerliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlichster Branchen.