Welche Unternehmen jetzt handeln müssen, Übergangsfristen und wie Sie Befreiungen nutzen können
Mit der Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfs zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 13. 1. 2025 setzt Österreich die am 5. 1. 2024 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht um. Die CSRD bringt eine erhebliche Erweiterung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen im Vergleich zur bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) mit sich. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend. Dieser Beitrag beleuchtet den Anwendungsbereich des NaBeG, zeigt auf, welche Unternehmen und (Teil-)Konzerne ab wann berichtspflichtig sind, und erklärt, welche Übergangsfrist sowie Befreiungsmöglichkeiten bestehen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.