Der vorliegende Beitrag, der sich vor allem an mit Umgründungen befasste Praktiker richtet, bietet einen Überblick über den Ministerialentwurf für ein neues EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG), mit dem die EU-Mobilitäts-RL 2019/2121 umgesetzt werden soll.
Zur Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-RL 2019/2121 soll in Österreich ein neues EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) erlassen werden, das an die Stelle des bisherigen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) tritt und einheitliche Regelungen für alle drei Arten von grenzüberschreitenden Umgründungen (Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung) enthält. Dieses EU-UmgrG stellt das Kernstück des Ministerialentwurfs für ein Gesellschaftsrechtliches Mobilitätsgesetz (GesMobG) dar, das vom BMJ im Jänner 2023 zur allgemeinen Begutachtung bis 24. Februar 2023 versendet wurde.1
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