Gesellschafts- und Steuerrecht

Das neue EU-Umgründungsgesetz

Mag. Christine Fiala / Dr. Matthias Potyka, LL.M.

Der vorliegende Beitrag, der sich vor allem an mit Umgründungen befasste Praktiker richtet, bietet einen Überblick über den Ministerialentwurf für ein neues EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG), mit dem die EU-Mobilitäts-RL 2019/2121 umgesetzt werden soll.

Zur Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-RL 2019/2121 soll in Österreich ein neues EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) erlassen werden, das an die Stelle des bisherigen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) tritt und einheitliche Regelungen für alle drei Arten von grenzüberschreitenden Umgründungen (Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung) enthält. Dieses EU-UmgrG stellt das Kernstück des Ministerialentwurfs für ein Gesellschaftsrechtliches Mobilitätsgesetz (GesMobG) dar, das vom BMJ im Jänner 2023 zur allgemeinen Begutachtung bis 24. Februar 2023 versendet wurde.1

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/8

28.02.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Christine Fiala

Mag. Christine Fiala ist Richterin des Landesgerichts Wiener Neustadt und seit 2021 dienstzugeteilt im Bundesministerium für Justiz in den Abteilungen für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie für Exekutions- und Insolvenzrecht.

Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.