Gesellschafts- & Steuerrecht

Das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - Strafrechtliches Risikomanagement als neue Herausforderung bei der Unternehmensführung

V.-Ass. Mag. Michaela Löff / Universität Wien

Das geltende österreichische Strafrecht erfährt mit dem In-Kraft-Treten des VbVG am 1. 1. 2006 einen gravierenden Einschnitt in bisher bestehende Strukturen. Der Gesetzgeber war durch eine Reihe von internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch juristische Personen iwS für ihre rechtwidrigen Handlungen sanktioniert werden1) Dennoch ist die Entscheidung des Gesetzgebers, die Verantwortlichkeit von Verbänden im Kriminalstrafrecht zu verankern, nicht unumstritten2). Die Schaffung eines eigenes Gesetzes und die Betonung, dass dem Vorwurf, der sich gegen den Verband richtet, ein anderer sozial-ethischer Tadel innewohnt als jenem gegenüber natürlichen Personen im Individualstrafrecht, wird hingegen weitgehend begrüßt3)

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/105

21.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in
Michaela Löff

Mag. Michaela Löff ist rechtspolitische Referentin der Wirtschaftskammer Österreich, ehem. Universitätsassistentin für Strafrecht, mit Forschungsschwerpunkt tschechisches Recht und Wirtschaftsstrafrecht sowie freie Mitarbeiterin des Center of Legal Competence, Wien. Sie ist Expertin für tschechisches Recht und Autorin zahlreicher Beiträge zum österreichischen und tschechischen Recht.