Das Enforcement in Österreich nimmt Fahrt auf. Nach der Gesetzesverabschiedung im Dezember 2012 erfolgte im Juni 2013 die Konstituierung der "Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung" (OePR). Mit der im darauffolgenden Monat vollzogenen Besetzung des Präsidiums der Prüfstelle sind nahezu alle Voraussetzungen für das im kommenden Jahr beginnende Enforcement erfüllt. Offen ist noch, wie sich die übrigen Mitglieder der Prüfstelle und somit die fallverantwortlichen Prüfer zusammensetzen werden. Weiterhin bleibt abzuwarten, wie der dem Verfahren zugrunde liegende Prozess ausgestaltet wird, wann ein "Fehler" vorliegt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Der vorliegende Beitrag soll einen diesbezüglichen Erklärungsversuch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen aus Deutschland bieten.
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