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Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) - ein Meilenstein für die Zukunft der privaten Altersvorsorge?

Bianca Alina Schranz

Im Rahmen des Aktionsplans zur Errichtung der Kapitalmarktunion hat die Kom am 29. 6. 2017 einen Vorschlag über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)2 vorgelegt. Durch die Initiative soll das Angebot an Altersvorsorgeprodukten in den Mitgliedstaaten (MS) erweitert, der Wettbewerb am europäischen Markt gestärkt und dem Schutz der Sparer durch Informations- und Vertriebsvorschriften Rechnung getragen werden.3 Der Rat hat die VO am 14. 6. 2019 in der vom Europäischen Parlament am 4. 4. 2019 beschlossenen Fassung angenommen.4 Die finale PEPP-VO5 wurde am 25. 7. 2019 im ABl veröffentlicht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/199

26.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in
Bianca Alina Schranz

Bianca Alina Schranz, LL.M. ist Legistin im Bundesministerium für Finanzen (Abt III/6: Versicherungsrecht, Abschlussprüferaufsichtsrecht und Bundeshaftungen).