Die Veröffentlichung der Bezüge der Organe einer Kapitalgesellschaft, aufgegliedert nach einzelnen Personengruppen, ist seit jeher eine sensible Materie gewesen. Dem Informationsbedürfnis des Gesellschafters und der Öffentlichkeit steht das Datenschutzbedürfnis des Organmitgliedes gegenüber. Aufgrund von einschlägigen Stellungnahmen von österreichischen Ministerien wird anhand der einschlägigen Judikatur eine für die Praxis gangbare Lösungsmöglichkeit dargestellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.