Erkenntnisse des EuGH

Dass ein Umsatzsteuerdelikt eine Sanktion gegen die Gesellschaft und eine weiter Sanktion gegen deren gesetzlichen Vertreter zur Folge hat, kann nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot verstoßen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGH

§

MwSt

Charta der Grundrechte: Art 50

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 2, Art 273

FinStrG: § 33, § 49

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EuGH 5. 4. 2017, C-217/15 und C-350/15
Massimo Orsi (C-217/15),
Luciano Baldetti (C-350/15)
ECLI:EU:C:2017:264

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2018/268

26.11.2018
Heft 21/2018