Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde der allgemeine Grundsatz der Wesentlichkeit im Unternehmensgesetzbuch kodifiziert. Mittlerweile hat sich das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) in einem Entwurf einer Stellungnahme zur Wesentlichkeit bei der Aufstellung von UGB-Abschlüssen geäußert, wobei die Kommentierung noch bis 11. Mai zulässig war. Diesen Entwurf haben wir im folgenden Artikel zum Anlass genommen, die Wesentlichkeit im UGB-Einzelabschluss aus der Sicht des Aufstellers genauer zu beleuchten. Die finale Stellungnahme des AFRAC bleibt abzuwarten.
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