Rechnungswesen

Der Ansatz latenter Steuern im Einzelabschluss nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Ein Weg für Österreich?

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik / Alexandra Haas, B.iur.oec. / Alexander Niedermoser, B.iur.oec.

In Deutschland wird die Diskussion über eine einfache und kostengünstige Alternative zu den für kapitalmarktorientierte Unternehmen konzipierten IAS/IFRS zu Änderungen in einigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) führen. Diesbezügliche Überlegungen finden sich im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Der deutsche Referentenentwurf dieses Gesetzes (RefE) vom 8. 11. 20071) wurde vom Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) als Grundlage für Überlegungen ähnlicher/identer Änderungen im österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) herangezogen. Nicht berücksichtigt wurden dabei einige Änderungen2), die der am 21. 5. 2008 verabschiedete und dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitete Regierungsentwurf (RegE)3)des BilMoG enthält. Zumal als Ergebnis des AFRAC die Übernahme des für Deutschland vorgesehenen Konzeptes der latenten Steuern wohl kontrovers diskutiert, schließlich jedoch befürwortet wird4), sollen die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf den unternehmensrechtlichen Abschluss in Österreich überlegt werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/91

27.11.2008
Heft 11/2008
Autor/in
Alexandra Haas

Alexandra Haas, B.iur.oec. ist Beraterin in der AK Salzburg und studiert Recht und Wirtschaft (Spezialisierung Wirtschaftstreuhänder) an der Paris-Lodron-Universität Salzburg.

Alexander Niedermoser

Alexander Niedermoser, B.iur.oec. studiert Recht und Wirtschaft (Spezialisierung Wirtschaftstreuhänder) und Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg.

Sabine Urnik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik ist Universitätsprofessorin für Steuerlehre und Rechnungslegung am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Paris-Lodron-Universität Salzburg sowie am dortigen WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. Ferner ist sie Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie in der Forschungsgruppe für anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).