Artikelrundschau Februar 2022 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Der Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 295 Abs 4 BAO (Hubmann, AVR 1/2022, S. 20)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG habe sich mit dem Antragsrecht nach § 295 Abs 4 BAO auseinandergesetzt, dessen Anwendungsbereich mit dem COVID-19-StMG erweitert wurde. Dieses Recht ermögliche, einen Antrag auf Aufhebung eines abgeleiteten Bescheids, der auf ein Dokument gestützt ist, das als Feststellungs- oder Nichtfeststellungsbescheid intendiert war, innerhalb eines Jahres ab Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde gegen diesen Nichtbescheid zu stellen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/195

15.04.2022
Heft 7/2022