Unternehmensberichterstattung

Der Anwenderkreis der CSRD - Welche Unternehmen und (Teil-)Konzerne müssen wann berichten?

Dr. Werner Gedlicka / Philipp Hummer, MSc (WU) / Dr. Jennifer Wedl / Nicole Wosak, MSc (WU)

Am 16. Dezember 2022 wurde die neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("NHB")1 von Unternehmen ("Corporate Sustainability Reporting Directive" - "CSRD"),2 welche die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ("Non-Financial Reporting Directive" - "NFRD")3 ablöst, im Amtsblatt der Europäischen Union ("EU") veröffentlicht. Diese ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen dieser neuen Richtlinie, die zu maßgeblichen Änderungen bestehender Richtlinien wie der Bilanz-RL 2013/34/EU4 führte, kommt es zu umfangreichen neuen Regelungen für die NHB. Die Änderungen der Bilanz-RL sollen zum Großteil im dritten Buch des UGB umgesetzt werden, welches fortan auskunftsgemäß nicht mehr die Bezeichnung "Rechnungslegung", sondern "Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung" tragen soll. Ein bedeutender Aspekt der CSRD ist die erhebliche Ausweitung des betroffenen Anwenderkreises der NHB im Vergleich zur nichtfinanziellen Berichterstattung iSd NFRD. Der folgende Beitrag stellt den vorgesehenen Anwenderkreis der CSRD dar und zeigt auf, welche Unternehmen bzw (Teil-)Konzerne ab wann unter die Berichterstattungspflicht fallen, sowie, ob und in welcher Form Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/71

21.12.2023
Heft 12/2023
Autor/in
Werner Gedlicka

Dr. Werner Gedlicka ist Wirtschaftsprüfer, Partner einer internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei und Generalsekretär des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen.

Philipp Hummer

Philipp Hummer, MSc (WU) ist als Senior Associate in der Fachabteilung für Rechnungslegung (Department of Professional Practice) und als Berufsanwärter bei KPMG tätig.

Jennifer Wedl

Dr. Jennifer Wedl, WP, ist Assistant Manager in der Fachabteilung für Rechnungslegung (Department of Professional Practice) bei KPMG in Wien.

Nicole Wosak

Nicole Wosak, MSc (WU) ist als Berufsanwärterin und Mitarbeiterin in der Fachabteilung für Rechnungslegung (Department of Professional Practice) bei KPMG tätig. Sie ist darüber hinaus Fachvortragende für Themenstellungen des UGB und IFRS.