Gesellschafts- & Steuerrecht / Judikatur Steuerrecht

Der außersteuerliche Bereich einer Kapitalgesellschaft im österreichischen und deutschen Abgabenrecht

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner

Die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs vom 22. 8. 2007 gibt Anlass, die steuerliche Beurteilung der persönlichen und sachlichen Körperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Sicht zu vergleichen.

Die bf im Alleineigentum einer Gemeinde stehende GmbH war Organträger zweier Gesellschaften. Die sich aus den Gewinnabführungsverträgen ergebende Saldierung der steuerlichen Ergebnisse beim Organträger wurde von der Abgabenbehörde dahin gehend nicht anerkannt, als sie den Gewinn der einen Organgesellschaft (Immobilienbereich) einrechnete, den Verlust der anderen (Bäderbetrieb) hingegen nicht. Das Finanzgericht anerkannte zwar den Ergebnisausgleich beim Organträger, sah allerdings eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Verlustüberhanges gegeben. Der BFH bestätigte die Revision des Finanzamtes und hob die Berufungsentscheidung auf, weil das Finanzgericht lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen dem (höheren) Verlust und dem (geringeren) Gewinn als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt hatte.

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Artikel-Nr.
RWZ 2007/103

21.12.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.