Die letztmalige Erhöhung des Einlagesatzes der europäischen Zentralbank (EZB) fand im Juli 2011 statt, seither befinden sich die Zinsen in einem anhaltenden Abwärtstrend. Seit 5. 6. 2014 werden von der EZB sogar erstmalig negative Zinsen verrechnet. Am 4. 9. 2014 erreichte diese Entwicklung mit einer Herabsetzung des Einlagesatzes von minus 0,1 % pa auf minus 0,2 % pa ihren vorläufigen Tiefpunkt. Dieser Negativzinspolitik schließen sich auch weitere europäische Nationalbanken an, wie etwa die Schweizerische Nationalbank und die Dänische Zentralbank. In Deutschland und in der Schweiz kündigten bereits mehrere Banken ihre Absicht an, diese Negativzinsen auch an bestimmte Großkunden weiterzuverrechnen. Darüber hinaus können sich negative Referenzzinssätze auch auf bestehende Finanzprodukte mit variablem Zinssatz wie etwa auf Darlehen auswirken und im Extremfall dazu führen, dass sich die Zahlungspflichten umkehren und Zinsgläubiger zu Zinsschuldnern werden.1 Da derartige kontraintuitive Zinszahlungsströme in Einzelfällen durchaus von wesentlicher Bedeutung sein können, versucht der folgende Beitrag, Empfehlungen dahin gehend abzugeben, wie Ergebnisse aus Negativzinsen vor dem Hintergrund der österreichischen Rechnungslegungsnormen in den Jahresabschlüssen von Banken und Nicht-Banken auszuweisen sind.
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